AGB der Tauchschule Bergisches Land
 
 
Bei allen gebuchten Dienstleistungen/Kursen schließen Sie einen Vertrag mit
 Tauchschule Bergisches Land Inhaber: Jeannine Dappert Dahler Straße 12, 42653 Solingen, Telefon +4915221720355

E-Mail-Adresse :

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(1) Kursbedingungen:
 
(a) Der Kursleiter ist berechtigt, Entscheidungen hinsichtlich der Anfangs- und Endzeit des Kurses festzulegen.
 
(b) Alle Kursteile werden gemäß den Standards von PADI / IDDA durchgeführt. Für die Präsentation der Inhalte ist der Kursleiter zuständig.
 
(c) Der Kursleiter hat die Berechtigung, Personen, welche den Kurs stören, oder andere Kursteilnehmer behindern bzw. Personen, welche nicht den Kursanforderungen genügen, aus dem Kurs auszuschließen. Es besteht hierbei kein Recht auf Rückzahlung des Kurspreises.
 
(d) Erst nach Erhalt der Kursgebühr und der Annahme dieser verpflichtet sich der/die o.g. Tauchlehrer/Tauchschule zur Annahme des Kursteilnehmers.
 
(e) Zusatzleistungen während des Kurses wie Fahrten, Hotelreservierungen, Gebühren Indoor-Tauchcenter, oder Ähnliches sind kein Bestandteil dieses Vertrages. Sie obliegen weder den Pflichten der Tauchlehrer noch wird dafür eine Haftung übernommen.
 
(f) Für das pünktliche Erscheinen während des Kurses ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Zusatzlektionen zum Kurs sind separat und kostenpflichtig. Jede weitere Zusatzlektion wird mit € 30,00 pro Lektion/Stunde berechnet. Das Nichterreichen der PADI/IDDA Leistungsanforderungen führt zur Nichtzertifizierung.
 
(g) Die Kursteilnehmer werden angehalten, die Leihausrüstung während der Kursdauer pfleglich zu behandeln, da Schäden/Verlust zu Regressansprüchen führen. Es besteht seitens des Veranstalters keine Haftung. Wir weisen hierbei insbesondere auf den Transport und die Lagerung von Ausrüstungsgegenständen hin.
 
(h) Für die Teilnahme an jeglichen Ausbildungsveranstaltung ist eine gültige tauchsportärztliche Untersuchung, aus welcher die uneingeschränkte Tauchtauglichkeit hervorgeht, nachzuweisen. Ausnahmen auf Anfrage hiervon sind Veranstaltungen im Handicap-Bereich.
 
(2) Zahlungsbedingungen:
 
(a) Mit der Anmeldung des Teilnehmers wird die Kursgebühr in Höhe von 100% des jeweiligen Kurspreises fällig.
 
(b) Im Falle des Nichtantrittes eines Kurses ohne schriftliche Stornierung erfolgt keine Rückzahlung.
 
(c) Es obliegt der Kulanz des Veranstalters, bei Stornierung eines Kurses, den Kurspreis in Form einer Gutschrift für einen anderen Kurstermin gutzuschreiben. 
 
 
(3) Rückzahlungsbedingungen bei Stornierungen:
 
(a) Stornierungen sind ausschließlich aus Gesundheitsgründen möglich und bedürfen eines Nachweises per ärztlichem Attest. Stornierungen haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen.
 
(b) Die Annahme einer Stornierung aus anderen, als gesundheitlichen Gründen obliegt der Kulanz des Veranstalters. Es besteht keinerlei Verpflichtung dazu. 
 
(c) Bei Stornierungen mit ärztlichem Attest bis 4 Wochen vor Kursbeginn werden die bezahlten Kursgebühren abzüglich dem Kursmaterial zu 75% zurückerstattet.
 
(d) Bei Stornierungen mit ärztlichem Attest bis 2 Wochen vor Kursbeginn werden die bezahlten Kursgebühren abzüglich dem Kursmaterial zu 50% zurückerstattet.
 
(e) Bei Stornierungen mit ärztlichem Attest 1-13 Tage vor Kursbeginn werden die  bezahlten Kursgebühren abzüglich dem Kursmaterial zu 20% zurückerstattet.
 
(f) Ab Beginn des Kurses sind keinerlei Rückzahlungen auf Stornierungen mehr möglich.
 
(g) In Stornierungsfällen, in denen der Kursteilnehmer die Kursgebühr noch nicht bezahlt hat, hat der Veranstalter grundsätzlich den Anspruch auf die ausstehenden Beträge abzgl. der oben vereinbarten Rückzahlungen.
 
(4) Ausrüstungsgegenstände
 
(a) Der Kurspreis des Open Water Kurses beinhaltet die komplette benötigte Ausrüstung zum Erreichen des Ausbildungszieles auf Leihbasis. Erfüllungsort ist dabei Deutschland. Wird der Kurs im Ausland zu Ende gebracht werden, ist der Schüler für die Beschaffung der benötigten Ausrüstung vor Ort selbst verantwortlich.
 
(b) Die zu Ausbildungszwecken überlassenen Ausrüstungsgegenstände sind pfleglich und nach Anleitung zu behandeln. Für entstandene Schäden haftet der Schüler, bis maximal zum Wiederbeschaffungspreis.

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